Informationen für Patient*innen
Die logopädische Behandlung ist Teil der medizinischen Grundversorgung und kann mit allen gesetzlichen und privaten Kassen abgerechnet werden.
Um diese Therapieleistungen in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie eine Verordnung („Rezept für Logopädie“) von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin:
Kinderärzt*innen
Hausärzt*innen
Hals-Nasen-Ohren-Ärzt*innen/Phoniater*innen
Neurolog*innen
Zahnärzt*innen/Kieferorthopäd*innen
Sie teilen uns am Telefon oder per Mail Ihre Behandlungsanfrage mit. Damit wir jedem/jeder Patient*in unsere volle Aufmerksamkeit schenken können, ist während unserer laufenden Behandlungen und bei Heim– oder Hausbesuchen ein Anrufbeantworter geschaltet. Bitte hinterlassen Sie hier unbedingt Ihren Namen und Ihre Telefonnummer – wir rufen sobald wie möglich zurück, um Ihre Anfrage aufzunehmen. Da wir nur feste Termine ohne freie Sprechstunde vergeben, können Sie in der Regel nicht sofort einen Termin bekommen. Wir melden uns so bald wie möglich telefonisch bei Ihnen und können Sie auf unserer Warteliste aufnehmen.
Aufgrund des aktuellen Fachkräftemangels an Logopäd*innen kommt es leider zu Wartezeiten.
Nach sorgfältiger Diagnostik bespricht die behandelnde Logopäd*in mit Ihnen den weiteren Verlauf und die Behandlungsziele. Die Therapiesitzungen finden in der Regel in unseren Praxisräumen statt und dauern je nach Verordnung 30, 45 oder 60 Minuten.
Bei gehbehinderten Patient*innen führen wir selbstverständlich auch Haus- und Heimbesuche durch, die von der behandelnden Arztpraxis verordnet werden müssen.
Da wir eine „Bestellpraxis“ sind, müssen Termine spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, wenn sie diesen nicht wahrnehmen können. Dazu sind wir immer über Anrufbeantworter erreichbar.
Wichtig: Es ist nicht möglich, über E-Mail abzusagen!
Die Behandlung wird bei gesetzlich versicherten Patient*innen von Ihrer Krankenkasse bezahlt. Ab dem 18. Lebensjahr besteht eine gesetzliche Zuzahlungspflicht – alle volljährigen Patientinnen und Patienten müssen 10% der Kosten sowie 10 € je Verordnung selbst tragen. Einkommensabhängig besteht ggf. die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Krankenkasse von der Zuzahlung befreien zu lassen – fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse nach.