

FAQ - Häufig gestellte Fragen
Logopädie (aus dem griechischen: „Sprecherziehung“) umfasst die Bereiche der Diagnostik, Therapie und Beratung von Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen, sowie auditiver Wahrnehmungsstörungen bei Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und deren Angehörigen.
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie eine logopädische Therapie benötigen oder Ihr Kind Schwierigkeiten bei der Sprachentwicklung/Aussprache hat, sollten Sie dieses im ersten Schritt mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin besprechen. Bei Erwachsenen sind die Fachgebiete z.B. Allgemeinmedizin, Neurologie oder Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde. Bei Kindern ist in der Regel der Kinderarzt/die Kinderärztin, der/die Hals-Nasen-Ohren-Arzt/Ärztin oder der/die Kieferorthopäd*in zuständig. Der/die Ärzt*in hat die Möglichkeit, eine Heilmittelverordnung auszustellen, wenn eine logopädische Diagnostik oder Therapie notwendig ist.
Die logopädische Therapie sollte so früh wie möglich beginnen! Wenn Sie unsicher sind, ob eine Therapie notwendig ist, könnte Ihr Arzt /Ihre Ärztin zunächst 2-3 Therapieeinheiten zur Befunderhebung verschreiben.
Wir behandeln in unserer Praxis sowohl Kinder als auch Erwachsene.
Die Gründe für eine Behandlung von Erwachsenen sind Sprach-/Sprech-/Stimm-/ Schluckstörungen nach einem neurologischen Ereignis, z.B. einem Schlaganfall oder bei fortschreitenden Erkrankungen, z.B. M. Parkinson, Multiple Sklerose (MS). Aber auch Patient*innen mit Stimmstörungen, Schwächen in der Zungen- und Gesichtsmuskulatur z.B. nach Tumorbehandlungen im Kopf/Halsbereich, Stottern/Poltern oder Gesichtslähmungen werden von uns behandelt.
Versicherte der Gesetzlichen Kassen
Die gesetzlichen Kassen übernehmen die Kosten der logopädischen Behandlung.
Zuzahlung: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Alle anderen Personen zahlen einen Eigenanteil. Nach der aktuellen Heilmittelrichtlinie beträgt der Eigenanteil 10% der Behandlungskosten plus 10 Euro Verordnungsgebühr. Bei Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten.
Versicherte der Privaten Kassen
Private Krankenversicherungen übernehmen den Umfang der Kosten für die Therapie, der in Ihrem Vertrag vereinbart wurde. Gerne machen wir vorab einen Kostenvoranschlag, damit Sie die Kostenübernahme mit Ihrer privaten Krankenkasse abklären können.
Wir arbeiten von montags bis freitags nach Vereinbarung. Falls Sie sich persönlich in der Praxis anmelden möchten und keiner da sein sollte, sind wir unterwegs und machen Hausbesuche bei unseren Patient*innen.
Die Kontaktaufnahme für einen ersten Termin oder bei Fragen vorab ist bei uns in der Praxis telefonisch oder über E-Mail möglich. Falls Sie unsicher sind, ob bei Ihnen oder Ihrem Kind eine logopädische Therapie sinnvoll sein könnte, zögern Sie nicht, sich telefonisch bei uns zu melden.
Die telefonischen Sprechzeiten unserer Bürokräfte sind in der Regel Montags, Mittwochs und Freitags von 8 - 10 Uhr.
Damit wir jedem/jeder Patient*in unsere volle Aufmerksamkeit schenken können, ist während unserer laufenden Behandlungen und bei Heim– oder Hausbesuchen ein Anrufbeantworter geschaltet. Bitte hinterlassen Sie hier unbedingt Ihren Namen und Ihre Telefonnummer. Wir rufen sobald wie möglich zurück, um Ihre Anfrage aufzunehmen.
Ebenfalls können Sie auf der Homepage bei „Kontakt und Anfahrt“ für Anfragen das Kontaktformular ausfüllen.
Beim ersten Termin in unserer Praxis findet zunächst ein erstes Gespräch (Anamnesegespräch) statt. Bei Erwachsenen machen wir uns zunächst ein Bild über die aktuellen Schwierigkeiten und erfragen individuelle Informationen, die uns für die Diagnostik und eine mögliche Therapieplanung wichtig erscheinen. Bei Kindern befragen wir die Eltern beispielsweise zur frühkindlichen Entwicklung in verschiedenen Entwicklungsbereichen und zu den auftretenden Schwierigkeiten. Im Anschluss führen wir mit dem Patienten / der Patientin eine erste Diagnostik durch, um einen Eindruck von den sprachlichen Fähigkeiten zu bekommen. Kinder erleben dies in der Regel als "Spiel" und nicht als „Test“. Wir versuchen unsere Arbeit sowohl für den Patienten als auch für die Angehörigen transparent zu gestalten.
Bei Kindertherapien wird in einem beratenden Gespräch den Eltern umfassend der aktuelle Sprachentwicklungsstand erklärt und es werden die Möglichkeiten einer logopädischen Therapie aufgezeigt. Besonders wichtig ist uns die enge Zusammenarbeit mit den Eltern, da sie ausschlaggebend für einen umfassenden Therapieerfolg ist. Gerne bieten wir im Rahmen der Therapie ausführliche Beratungsgespräche für Eltern an, in denen über Fördermöglichkeiten zu Hause sowie über umfassendere Fragen gesprochen werden kann. Unser Therapiekonzept beinhaltet eine ganzheitliche Sichtweise des Störungsbildes, deshalb ist uns der interdisziplinäre Austausch mit anderen Berufsgruppen auch sehr wichtig.
Bei Kindern werden meistens auf einem Rezept zunächst 10 Therapien verordnet, die in der Regel jeweils 45 Minuten dauern. Sie werden als Einzeltherapie durchgeführt, in seltenen Fällen kann aber auch eine Gruppentherapie sinnvoll sein.
Bei Erwachsenen beträgt die Dauer der Therapie 30, 45 oder 60 Minuten, dieses entscheidet der verschreibende Arzt / die Ärztin.
Nach jedem Rezept (Behandlungsabschnitt) wird ein ausführlicher Therapiebericht an den/die behandelnde Arzt*in geschickt und bei Bedarf eine Folgeverordnung erbeten.
Grundsätzlich versuchen wir natürlich so kurz wie möglich, aber so lange wie nötig zu behandeln.
Unsere Praxis ist eine Bestell-/ Terminpraxis, d.h. um für Sie unnötige Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren wir mit Ihnen individuelle, feste Behandlungstermine. Diese Behandlungstermine sind ausschließlich für Sie reserviert.
Mit Übergabe des Rezeptes gehen Sie mit uns einen Dienstvertrag für Heilleistungen ein, dessen erbrachte Leistungen bei gesetzlich Versicherten von den Krankenkassen übernommen werden.
Bei versäumten Terminen – gleich aus welchem Grunde – bzw. nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagten Terminen haben wir keine Möglichkeit, die bereits reservierten Zeiten erneut zu vergeben. Daher bitten wir Sie ausdrücklich, Termine rechtzeitig abzusagen.
Andernfalls sind wir gehalten, Ihnen die ausgefallenen Termine nach den gültigen Behandlungsentgelten der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen in Rechnung zu stellen (gemäß §611 SGB und §615 BGB).
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Liegt eine entsprechende ärztliche Verordnung vor, kommen wir auch gerne zu Ihnen nach Hause, ins Pflegeheim oder in sonstige therapeutische und soziale Einrichtungen.
Dies gilt allerdings nur für den Stadtteil Wilhelmsburg.